ENERGIEAUSWEIS IN ÖSTERREICH

Alles was Sie über den Energieausweis in Österreich wissen müssen!

In Österreich ist die Vorlage eines Energieausweises durch den Vermieter oder Verkäufer Voraussetzung für den Verkauf, die Vermietung bzw. die Verpachtung von Gebäuden (Wohnungen, Ein- oder Mehrfamilienhäuser oder gewerbliche Objekte)

Ebenso wird der Energieausweis bei der Einreichung zur Baubewilligung bei Neubauten sowie größeren Veränderungen von Altbauten benötigt.

Um eine Förderung für Neubauten oder größere Sanierungen beantragen zu können, muss man ebenfalls einen Energieausweis vorlegen.
Dieses Dokument ist eine Art Qualitätsmerkmal und ermöglicht den objektiven Vergleich von Gebäuden hinsichtlich des Energieverbrauchs und ist somit von Interesse bei Kauf- als auch Mietentscheidungen.
Abhängig vom jeweiligen Bundesland, muss ein Energieausweis nach den gegebenen technischen Bauvorschriften erstellt werden. Mit den wichtigsten Kennwerten lassen sich die zukünftigen Energiekosten abhängig vom tatsächlichen Nutzverhalten eines Hauses abschätzen

Aber was genau ist ein Energieausweis? Welche Kosten sind damit verbunden? Und wie beantragt man ihn? In diesem Artikel werden wir genauer hinschauen und uns die Details des Energieausweises in Österreich anschauen.

Was ist ein Energieausweis eigentlich?

Der Energieausweis stellt eine Art „Typenschein“für Gebäudes dar und gibt Auskunft über:

  • den energetischen Gesamtzustand eines Gebäudes
  • die thermische Qualität und Bauweise einzelner Bauteile (wie z.B. Außenwände, Böden, Decken, Dach, Fenster, Türen)
  • die Bauart und Wirkungsweise der Heizungsanlage und Warmwasserbereitung
  • den Energiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Beleuchtung und sonstige Verbraucher
  • mögliche energieeffiziente Verbesserungsmaßnahmen (Verbesserungsmaßnahmen werden meist gefördert)

Ebenso enthält er Informationen über:

  • Gebäudeart
  • Gebäudeeigentümer
  • Standort
  • Baujahr des Gebäudes
  • Ersteller des Energieausweises
  • Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer

Die in einem Energieausweis enthaltenen Kennwerte,wie Heiz­wärme­bedarf (HWB), Primär­energie­bedarf (PEB), CO2-Emissionen sowie denGesamt­energie­effizienz­faktor (fGEE), helfen den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten für Strom und Heizung besser abschätzen zu können.

Der Energieausweis unterliegt der OIB Richtlinie 6 – Energieeinsparung und Wärmeschutz, welche Teil der Bautechnikverordnung ist. Diese definiert den Energieausweis und die Mindestanforderungen der Gebäudeenergieeffizienz.

Welche Energieausweisklassen gibt es?

In Österreich gibt es die Energieausweisklassen A++ bis G. Entsprechend der OIB Richtlinie 6 werden Gebäude in folgende Klassen nach ihrem Heizwärmebedarf pro m²-Brutto-Grundfläche eingeteilt:

  • A++: Passivhäuser mit max. 10 kWh/m2
  • A+: Niedrigstenergiehaus mit max. 15 kWh/m2
  • A: Niedrigenergiehaus mit Komfortlüftung mit max. 25 kWh/m2
  • B: Energiesparhaus mit max. 50 kWh/m2
  • C: Standard Neubau mit max. 100 kWh/m2
  • D: Alte, unsanierte Gebäude mit max. 150 kWh/m2
  • E: Alte, unsanierte Gebäude mit max. 200 kWh/m2
  • F: Alte, unsanierte Gebäude mit max. 250 kWh/m2
  • G: Alte, unsanierte Gebäude mit über 250 kWh/m2

Neubauten sollten einen Heizwärmebedarf von maximal 100 kWh/m² nicht überschreiten.

Wann ist ein Energie Ausweis Pflicht in Österreich?

Bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von Gebäuden oder Nutzungsobjekten (also von Häusern, Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten) muss ein Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden. Die Pflicht trifft den Verkäufer bzw. den Vermieter oder Verpächter. Auch wenn ein Gebäude nur zwischenvermietet wird, muss ein Energie Ausweis vorgelegt werden.

Die Informationspflicht über den energietechnischen Zustand des Gebäudes gilt grundsätzlich bereits in Immobilieninseraten.
Insofern kein Energieausweis vorgelegt wird, droht eine Verwaltungsstrafe für den Vermieter bzw. Verkäufer.Diese Strafe kann bei wiederholtem Vergehen auch mehrfach erfolgen. Zusätzlich hat die Miet- bzw. Kaufpartei ein Recht auf die Erstellung des Energieausweises auf Kosten des Vermieters bzw. Verkäufers.

Der Energieausweis hat im Regelfall eine Gültigkeit von zehn Jahren ab Ausstellungsdatum, dann verliert das Dokument sein Gültigkeit.

Was steht im Energie Ausweis?

Der Energie Ausweis listetet verschiedene Kennzahlen auf, die für die Errechnung des Energiebedarfs wesentlich sind. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung und Erklärung der wichtigsten Kennzahlen.

  • Heizwärmebedarf (HWB Ref.): Der Referenz-Heizwärmebedarf ist jene Wärmemenge, die in den Räumen bereitgestellt werden muss, um diese auf einer normativ geforderten Raumtemperatur, ohne Berücksichtigung allfälliger Erträge aus Wärmerückgewinnung zu halten.
  • Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE): Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus einerseits dem Endenergiebedarf abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich des dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs und andererseits einem Referenz-Endenergiebedarf.
  • Primärenergiebedarf (PEB): Der Primärenergiebedarf ist der Endenergiebedarf einschließlich der Verluste in allen Vorketten. Der Primärenergiebedarf weist einen erneuerbaren (PEBern.) und einen nicht erneuerbaren (PEBn.ern.) Anteil auf.
  • Warmwasser-Wärmebedarf (WWWB): Der Warmwasserwärmebedarf ist in Abhängigkeit der Gebäudekategorie als flächenbezogener Defaultwert festgelegt.
  • Kohlendioxidemissionen (CO2):Gesamte dem Endenergiebedarf zuzurechnenden Kohlendioxidemissionen, einschließlich jener für Vorketten.
  • Heizenergiebedarf (HEBSK): Beim Heizenergiebedarf werden zusätzlich zum Heiz- und Warmwasserwärmebedarf die Verluste des gebäudetechnischen Systems berücksichtigt, dazu zählen insbesondere die Verluste der Wärmebereitstellung, der Wärmeverteilung, der Wärmespeicherung und der Wärmeabgabe sowie allfälliger Hilfsenergie.
  • Endenergiebedarf (EEB): Der Endenergiebedarf umfasst zusätzlich zum Heizenergiebedarf den Haushaltsstrombedarf bzw. den jeweils allfälligen Betriebsstrombedarf, Kühlenergiebedarf und Beleuchtungsenergiebedarf, abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich eines dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs. Der Endenergiebedarf entspricht jener Energiemenge, die eingekauft werden muss (Lieferenergiebedarf).

Wer kann einen Energieausweis erstellen?

Ein Energie Ausweis muss von einem zertifizierten Gutachter erstellt werden. Diese Gutachter sind durch die österreichische Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) zertifiziert und haben die notwendige Qualifikation, um den Ausweis zu erstellen. Es gibt auch spezialisierte Unternehmen, die sich auf die Erstellung von Energie Ausweisen spezialisiert haben.

Selbstständige und Gewerbetreibende, die in den folgenden angeführten Bereichen tätig sind, können einen Energieausweis erstellen:

  • Heizungstechnik
  • Kälte- und Klimatechnik
  • Lüftungstechnik
  • Baumeister
  • Elektrotechnik
  • Gas- und Sanitärtechnik
  • Architekten
  • Zivilingenieure und Ingenieurkonsulenten für Bauingenieurwesen
  • Wirtschaftsingenieurwesen – Bauwesen
  • Technische Physik
  • Verfahrenstechnik
  • Maschinenbau
  • Gebäudetechnik
  • Holzbau-Meister
  • Bestimmte Ingenieurbüros
  • Rauchfangkehrer
  • Hafner

Wie beantrage ich einen Energie Ausweis?

Der Antrag auf einen Energie Ausweis kann online oder schriftlich gestellt werden. Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:

  • Name des Immobilieneigentümers
  • Adresse der Immobilie
  • Art des Gebäudes (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus usw.)
  • Alter des Objektes
  • vollständige Baupläne wenn vorhanden(Grundrisse und Schnitte mit Angabe des Maßstabes)
  • Bauteilbeschreibungen (z.B. Aufbau und Alter der Fenster, der Decken, Wände und der Böden)
  • Unterlagen über bereits vorgenommene Sanierungsmaßnahmen (z.B. Austausch der Fenster)
  • Angaben zur Haustechnik (Brennstoff der Heizung, Art und Alter des Kessels sowie der Warmwasserbereitung, Art der Wärmeabgabe, Informationen über eine Solaranlage / Photovoltaikanlage falls vorhanden)
  • Fotos der Immobilie

Nachdem der Antrag gestellt wurde, wird ein Gutachter benannt, der das Gebäude untersuchen und bewerten soll. Der Gutachter besichtigt das Gebäude und sammelt alle relevanten Informationen. Anschließend berechnet er den energetischen Zustand des Gebäudes und erstellt den offiziellen Energie Ausweis.

Was kostet ein Energie Ausweis?

Die Kosten für den Energie Ausweis hängen von der Größe des Gebäudes und der Komplexität des Gutachtens ab. In der Regel kostet ein Energie Ausweis zwischen 200 und 500 Euro pro Gebäude.

Besonders bei Altbauten ist eine Begutachtung des Energieausweis-Austellers/Ausstellerin vor Ort zu empfehlen, aber es gibt auch die Möglichkeit einer Online-Erstellung ohne Begutachtung des Gebäudes. Diese Variante ist ein vereinfachtes Verfahren und fällt meistens günstiger aus.
Es ist auch möglich, dass man Rabatte erhält, wenn man mehrere Immobilien gleichzeitig untersuchen lässt.

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